Worum es geht
Die meisten Menschen möchten auch dann selbstbestimmt leben, wenn körperliche oder geistige Fähigkeiten nachlassen. Tritt durch einen Unfall oder eine Erkrankung der Fall ein, dass jemand nicht mehr einwilligungsfähig ist, und liegt keine schriftliche Willensäußerung vor, informiert die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt das Betreuungsgericht. Das Gericht bestimmt dann einen Betreuer, der über anstehende ärztliche Maßnahmen entscheidet.
Deshalb ist es sinnvoll, die eigenen Wünsche rechtzeitig zu regeln. Das gilt für Erwachsene in jedem Alter, nicht erst im Ruhestand.
Die drei Dokumente
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen entscheiden darf. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls es dazu kommt. In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht.
Unsere Beratung
Wir erklären Ihnen, was hinter den drei Dokumenten steckt und wie Sie sie für Ihre Situation sinnvoll ausgestalten. Die Beratung klärt die medizinische Seite und ersetzt keine Rechtsberatung.