Beratung zur Patientenvorsorge
In Zeiten völliger Gesundheit ist es schwierig, sich Gedanken über schlechte Zeiten und Krankheit zu machen.
Die meisten Menschen haben den Wunsch auch im Fall des Verlustes von körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten, selbstbestimmt zu leben. Tritt durch Unfall oder Erkrankung der Fall völliger Einwilligungsunfähigkeit ein und es liegt keine schriftliche Willensäußerung des Patienten vor, so wird vom behandelnden Arzt das Betreuungsgericht informiert. Duch das Betreuungsgericht wird ein Betreuer bestimmt, der dann über die Einwilligung in anstehende ärztliche Maßnahmen entscheidet.
Daher ist es sinnvoll rechtzeitig die eigenen Wünsche über eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung sowie über eine Patientenverfügung zu regeln.
Was sich hinter einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung verbirgt und wie diese individuell sinnvoll ausgestaltet werden können, erläutern wir Ihnen gerne im Rahmen einer Beratung.
Spechen Sie uns an! Gerne stimmt unser Team einen geeigneten Termin mit Ihnen ab.
Die Beratung zur Patientenvorsorge ist eine IGEL-Leistung. Die Kosten für diese Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Deshalb rechnen wir diese Leistung direkt mit Ihnen ab.